Nulleinspeisung bedeutet, dass eine PV-Anlage keinen Strom ins öffentliche Netz einspeist. Jede produzierte Kilowattstunde wird entweder direkt verbraucht, gespeichert oder die Produktion wird gedrosselt. Klingt nach maximalem Eigenverbrauch – ist aber in den meisten Fällen wirtschaftlich nachteilig. Wir erklären das Konzept, die technische Umsetzung und wann Nulleinspeisung trotzdem Sinn macht.
Was ist Nulleinspeisung?
Bei einer Nulleinspeise-Anlage wird die PV-Produktion so geregelt, dass am Netzanschlusspunkt niemals Strom ins Netz fliesst. Dafür wird ein sogenannter Export-Limiter (Einspeisebegrenzung) eingesetzt, der die Wechselrichterleistung dynamisch drosselt, sobald kein Eigenverbrauch oder Speicherkapazität mehr verfügbar ist.
Technische Umsetzung
Technisch wird Nulleinspeisung durch einen Sensor am Netzanschlusspunkt (Zählerpunkt) realisiert. Dieser misst den Energiefluss in Echtzeit. Fliesst Strom Richtung Netz, reduziert der Wechselrichter seine Leistung innerhalb von Millisekunden auf den aktuellen Verbrauch.
Komponenten einer Nulleinspeise-Anlage
- Smart Meter / CT-Sensor: Misst den Energiefluss am Netzanschlusspunkt in Echtzeit
- Wechselrichter mit Export-Limiter: Die meisten modernen Wechselrichter (Fronius, SMA, Huawei, SolarEdge, Kostal) bieten diese Funktion
- Optional: Batteriespeicher: Nimmt Überschuss auf, bevor die Leistung gedrosselt wird
- Optional: Heizstab/P2H: Zusätzliche Senke für Überschuss
Rechtliche Situation in der Schweiz
In der Schweiz gibt es keine gesetzliche Pflicht zur Nulleinspeisung. Jeder PV-Anlagenbetreiber hat das Recht, überschüssigen Strom ins Netz einzuspeisen und dafür eine Vergütung zu erhalten (gemäss Energiegesetz, EnG). Der Netzbetreiber ist zur Abnahme verpflichtet.
Es gibt jedoch Situationen, in denen der Netzbetreiber die Einspeisung begrenzen kann:
- Netzkapazität: Bei Überlastung des lokalen Netzes kann der Netzbetreiber eine Einspeisebegrenzung fordern (typisch 70% der Nennleistung, ähnlich wie in Deutschland)
- Netzanschluss: Bei einem sehr schwachen Netzanschluss kann der Netzbetreiber eine Begrenzung als Bedingung für die Anschlussgenehmigung festlegen
- Keine Einspeisevergütung: Einige sehr kleine oder nicht gemeldete Anlagen speisen ohne Vergütung ein – hier kann Nulleinspeisung wirtschaftlich sein
Wann macht Nulleinspeisung Sinn?
Szenario 1: Keine oder sehr niedrige Einspeisevergütung
Wenn die Einspeisevergütung bei 0–3 Rp./kWh liegt, ist der wirtschaftliche Anreiz zur Einspeisung minimal. In diesem Fall kann es sinnvoller sein, die Anlage kleiner zu dimensionieren oder einen grossen Speicher zu installieren, statt Strom praktisch zu verschenken.
Szenario 2: Netzkapazitätsprobleme
In einigen ländlichen Gebieten der Schweiz ist das Niederspannungsnetz für hohe Einspeiseleistungen nicht ausgelegt. Der Netzbetreiber verlangt dann eine Einspeisebegrenzung oder Nulleinspeisung als Bedingung für den Netzanschluss.
Szenario 3: Balkonkraftwerke ohne Anmeldung
Kleine PV-Anlagen (Plug-in-Solar, 600–800 W), die ohne Anmeldung betrieben werden, können mit Nulleinspeisung rechtlich unkomplizierter sein – je nach kantonaler Regelung.
Warum Nulleinspeisung meist unwirtschaftlich ist
Die wirtschaftliche Analyse zeigt: Nulleinspeisung ist in den meisten Fällen nachteilig.
Beispielrechnung: 10 kWp mit vs. ohne Nulleinspeisung
| Kennzahl | Ohne Nulleinspeisung | Mit Nulleinspeisung |
|---|---|---|
| PV-Produktion | 10'000 kWh | 10'000 kWh (theoretisch) |
| Tatsächliche Produktion | 10'000 kWh | 7'200 kWh (gedrosselt) |
| Eigenverbrauch | 6'500 kWh (65%) | 6'500 kWh (90%) |
| Einspeisung | 3'500 kWh | 0 kWh |
| Einspeiseerlös | CHF 280 | CHF 0 |
| Eigenverbrauchsersparnis | CHF 1'950 | CHF 1'950 |
| Gesamtnutzen | CHF 2'230 | CHF 1'950 |
Das Ergebnis: Durch Nulleinspeisung verlieren Sie CHF 280 pro Jahr an Einspeisevergütung, ohne den Eigenverbrauch zu erhöhen. Die Eigenverbrauchsquote steigt zwar optisch (von 65% auf 90%), aber nur weil die Gesamtproduktion sinkt – nicht weil mehr verbraucht wird.
Alternativen zur Nulleinspeisung
Statt die Produktion zu drosseln, gibt es wirtschaftlichere Alternativen für überschüssigen Solarstrom:
- Batteriespeicher: Überschuss speichern und abends nutzen – erhöht den echten Eigenverbrauch
- Power-to-Heat: Überschuss in Warmwasser umwandeln – günstig und effektiv
- E-Auto laden: Überschuss für günstige Mobilität nutzen
- Einspeisen: Selbst bei 5–8 Rp./kWh ist Einspeisung besser als Drosselung (0 Rp./kWh)
- Solar Cloud: Virtueller Speicher – Überschuss wird gutgeschrieben und später bezogen
70%-Einspeisebegrenzung als Kompromiss
Ein praktikabler Kompromiss ist die 70%-Einspeisebegrenzung: Die maximale Einspeiseleistung wird auf 70% der Anlagennennleistung begrenzt. An sonnenreichen Mittagen wird etwas Produktion gedrosselt, aber in den meisten Stunden läuft die Anlage ungedrosselt. Die Produktionsverluste liegen typischerweise bei nur 3–5% pro Jahr – weit weniger als bei Nulleinspeisung.
In Deutschland war die 70%-Regel lange Pflicht (bis 2023). In der Schweiz gibt es keine generelle Pflicht, aber einige Netzbetreiber fordern ähnliche Begrenzungen bei schwachem Netzanschluss.
Fazit
Nulleinspeisung ist technisch einfach umsetzbar, aber wirtschaftlich fast immer nachteilig. Investieren Sie lieber in Eigenverbrauchserhöhung (Speicher, P2H, E-Auto) als in Produktionsdrosselung. Selbst eine niedrige Einspeisevergütung ist besser als gar keine. Nutzen Sie unseren PV-Rechner, um die optimale Strategie für Ihre Anlage zu finden.